Steuern
Um einen Einzel-Freistellungsauftrag anzulegen oder zu ändern klicke in der App auf Profil -> Steuerangelegenheiten -> Freistellungsauftrag -> Betrag angeben bzw. ändern.
Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge befreit anfallende Gewinne, wie Dividenden, Zinserträge, Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne, bis zu einer festgelegten Obergrenze vom automatischen Steuerabzug. Für Einzelpersonen gilt eine Freistellungsgrenze, der sogenannte Sparer-Pauschbetrag, von maximal 1.000 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag kann auf verschiedene Finanzinstitute aufgeteilt werden. Der Gesamtbetrag aller eingereichten Freistellungsaufträge ist aber auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt.
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Zusammen veranlagten Lebenspartnern steht ein Höchstbetrag von 2.000 Euro zu, wenn sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Im Jahr der Heirat kannst du bereits für das gesamte Kalenderjahr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Die bereits ausgeschöpften Beträge werden dann im Jahr der Hochzeit von den 2.000 € abgezogen. Bei Scheidung informiere uns bitte, damit wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres befristen.
Um einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag für das Depot zu beantragen, fülle bitte das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/ lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung" vollständig aus (die Unterschrift der beiden Beteiligten ist erforderlich) und lade es in der App im Kontaktformular unter dem Betreff "Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag" hoch.
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Bei einer nachträglichen Einrichtung eines Freistellungsauftrages werden bereits abgeführte Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) bis zur Höhe des freigestellten Betrages rückerstattet. Bitte beachte, dass der Freistellungsauftrag noch im laufenden Kalenderjahr eingerichtet werden muss.
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Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die auf Erträge aus Kapitalanlagen und Investments anfällt. Geregelt ist sie in § 32d Einkommensteuergesetz (EStG). Die Kapitalertragsteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, die in Form der Abgeltungssteuer von der Baader Bank AG direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie ggf. einem Abzug der Kirchensteuer. Solltest du Fragen zu deiner individuellen steuerlichen Situation haben, wende dich bitte an deinen Steuerberater oder dein Finanzamt.
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Die Steuern, die aufgrund deiner Wertpapiertransaktionen fällig werden, führt die Baader Bank AG automatisch an das Finanzamt ab. Die Details dazu kannst du den jeweiligen Wertpapierabrechnungen entnehmen.
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Um deine hinterlegten Steuerdaten zu prüfen oder zu aktualisieren, öffne bitte die App und navigiere zum Menüpunkt "Profil" -> "Steuerangelegenheiten". Dort hast du die Möglichkeit, deine Steueransässigkeit und den Freibetrag für deinen Freistellungsauftrag anzupassen bzw. zu prüfen.
Zusätzliche Steuerdokumente findest du unter "Profil" -> "Dokumente" -> "Steuer". Hier werden alle relevanten Unterlagen für steuerliche Angelegenheiten aufbewahrt.
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Die Jahressteuerbescheinigung wird automatisch ab Ende des ersten Quartals des Folgejahres in deinem Kundenportal der Baader Bank AG bereitgestellt. Über Smartbroker+ kannst du die Jahressteuerbescheinigung über dein Profil > Dokumente > Steuer aufrufen und sichern.
Solltest du weitere Depots bei der Baader Bank AG führen, wird dir die Jahressteuerbescheinigung per Post zugestellt.
Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten, wie z.B. Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen etc. in dem Zeitraum angefallen sind. Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
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Die Baader Bank AG meldet jährlich die Kontosalden und Erträge von Steuerausländern an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt leitet diese Informationen an die jeweiligen ausländischen Steuerbehörden der Kunden weiter.
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Weicht deine Nationalität von deinem Wohnsitz (Haupt- oder Versandadresse) ab, benötigt die Baader Bank AG ein ausgefülltes W-8BEN Formular von dir, damit der reduzierte US-Quellensteuersatz i.H.v. 15% gilt.
Bitte fülle das Formular in Englisch aus.
Welche Infos du in welches Feld einträgst, haben wir dir als Muster auf der zweiten Seite des Formulars auf Deutsch zusammengefasst.
Bitte reiche uns das vollständig ausgefüllte sowie unterzeichnete Formular per E-Mail an depotservice@smartbrokerplus.de ein.
Wenn du deutscher Staatsbürger mit deutscher Hauptadresse bist, so ist grundsätzlich kein W-8BEN Formular nötig. Der reduzierte US-Quellensteuersatz wird automatisch berücksichtigt.
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Um den Tax-Voucher zu bestellen, benutze bitte unser Formular. Unterschreibe es eigenhändig und sende es per E-Mail an depotservice@smartbrokerplus.de oder über das Kontaktformular.
Bitte beachte, dass bei zweimaliger Bestellung eines Tax-Vouchers pro Jahr der erste Tax-Voucher seine Gültigkeit verliert. Die Gebühr für die Ausstellung eines Tax-Vouchers beträgt 25,- EUR. Da der Tax-Voucher nur für bereits gezahlte Dividenden ausgestellt werden kann, ist es sinnvoll, ihn Ende Dezember für das laufende Geschäftsjahr bzw. Anfang Januar für das vorangegangene Geschäftsjahr zu bestellen.
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Die Baader Bank AG nutzt den pauschalen US-Quellensteuerabzug durch den Emittenten.
Der Emittent des jeweiligen Wertpapieres nimmt einen pauschalen US-Quellensteuerabzug in Höhe von 30% auf die von ihm ermittelte Dividendenäquivalenzzahlung vor und führt die Steuer direkt an den IRS (amerikanische Finanzbehörde) ab. Einen reduzierten US-Quellensteuersatz gibt es in diesem Fall nicht.
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Die Nichtveranlagungsbescheinigung lädst du bitte in der App im Kontaktformular unter dem Betreff "Sonstiges" hoch.
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Nein, es ist nicht möglich, eine Verlustbescheinigung von deiner alten Bank einzureichen. Verluste aus Aktien und anderen Geschäften werden innerhalb der Verlustverrechnungstöpfe bei deiner (Alt-)Bank verrechnet. Du kannst jedoch eine Verlustbescheinigung von deiner alten Bank beantragen, um Verluste aus Aktien und anderen Transaktionen nachzuweisen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für steuerliche Zwecke, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt.
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Eine Verlustbescheinigung für das Depot beantragst Du, indem du das Formular "Antrag auf Verlustbescheinigung" vollständig ausfüllst und es in der App im Kontaktformular unter dem Betreff "Verlustbescheinigung" hochlädst. Bitte beachte, dass der Antrag bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eingegangen sein muss, damit die Verlustbescheinigung ausgestellt werden kann.
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Bei Beendigung der Kundenbeziehung sind die in diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Verlusttöpfe zu schließen und eine Verlustbescheinigung zum Jahresende zu erstellen, sofern kein Antrag auf Verlustmitteilung an das neue Kreditinstitut (§ 43a Absatz 3 Satz 6 EStG) gestellt wird. Entsprechendes gilt, wenn du in den Status des Steuerausländers wechselst. Die Ausstellung der Bescheinigungen durch die Baader Bank AG erfolgt ohne Antrag.
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Die noch ausstehende Jahressteuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung wird dir, nach Kündigung des Kontos und Depots bei der Baader Bank AG, gegen Ende März des Folgejahres postalisch zugesandt.
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Wenn du Angehöriger einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist, führt die Baader Bank gem. § 51a EstG auf die Kapitalertragsteuer zusätzlich Kirchensteuer für dich ab.
Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.
Die Abführung erfolgt automatisch und für die Abfrage deiner Kirchensteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern benötigt die Baader Bank AG lediglich deine Steueridentifikationsnummer und dein Geburtsdatum.
Wenn du keiner Religionsgemeinschaft angehörst, wird für dich keine Kirchensteuer einbehalten. Du musst in diesem Fall nicht tätig werden.
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Die Baader Bank AG führt eine Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) im Rahmen der Begründung der Geschäftsbeziehung zu einem Kunden durch.
Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ist die Baader Bank AG gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Depot-/Kontoinhaber ihr „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KiSTAM) abzufragen, welches Auskunft über die Religionszugehörigkeit und den gültigen Kirchensteuersatz gibt. Die Abfrage wird im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober eines Jahres durchgeführt.
Sofern du die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nicht von der Baader Bank, sondern von dem für dich zuständigen Finanzamt erheben lassen möchtest, kannst du der Übermittlung deines KiSTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerks-Erklärung musst du auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen, der auf https://www.formulare-bfinv.de/ bereit steht. Bei Regelabfragen muss die Sperrvermerks-Erklärung spätestens am 30. Juni eines Jahres beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu deinem Widerruf die Übermittlung deines KiSTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume.
Das BZSt ist bei einer Sperre gesetzlich verpflichtet, dein zuständiges Finanzamt über die Tatsache der Anfrage sowie die Adresse der Baader Bank AG zu informieren. Im Falle der Abgabe einer Sperrvermerkserklärung, wird das Finanzamt von dir die Abgabe einer Steuererklärung verlangen.
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Nein, ein Quellensteuerservice wird nicht angeboten.
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Im Falle einer hinterlegten Nichtveranlagungsbescheinigung, kann vom Kapitalertragssteuerabzug abgesehen werden (§ 44a II Nr. 2 EStG).
Soweit uns eine für das Folgejahr gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, wird dein Kirchensteuerabzugsmerkmal zum Zeitpunkt der Regelabfrage nicht abgerufen und somit im Folgejahr auch keine Kirchensteuer vom Kapitalertrag abgezogen.
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Wertlose Finanzinstrumente können mit dem Formular "Verzichtserklärung – wertlose Ausbuchung" ausgebucht werden.
Nur Wertpapiere, die keinen Wert mehr besitzen, können ausgebucht werden. Das Formular muss unterschrieben und an die E-Mail-Adresse depotservice@smartbrokerplus.de gesendet werden. Die Ausbuchung ist steuerlich relevant und sollte daher vorher mit einem Steuerberater besprochen werden.
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