Steuern

Zusammen veranlagten Lebenspartnern steht ein Höchstbetrag von 2.000 Euro zu, wenn sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Im Jahr der Heirat kannst du bereits für das gesamte Kalenderjahr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Die bereits ausgeschöpften Beträge werden dann im Jahr der Hochzeit von den 2.000 € abgezogen. Bei Scheidung informiere uns bitte, damit wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres befristen.

Um einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag für das Depot zu beantragen, fülle bitte das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/ lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung" vollständig aus (die Unterschrift der beiden Beteiligten ist erforderlich) und lade es in der App im Kontaktformular unter dem Betreff "Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag" hoch.

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