Hier finden Sie alle nötigen Informationen, die Sie zum Handel mit Smartbroker (DAB Kooperation) benötigen.
NEU
Jahressteuerbescheinigung 2024
Liebe Kunden, ab sofort können Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung für 2024 über Ihren DAB Postmanager herunterladen. Sollten Sie keine Jahressteuerbescheinigung in Ihrem Postmanager vorfinden, kann dies daran liegen, dass Sie Dualkunde bei der DAB sind.
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So erreichen Sie uns+49 30 275 77 62 00
Montag – Freitag: 09 – 17 Uhrkundenservice@smartbrokerplus.de
Für alle, die lieber schreiben.Dokumente & Formulare
Konto- und Depotführung
Folgende Anlagen benötigen wir von Ihnen per E-Mail an kundenauftrag@smartbroker.de
Folgende Anlagen senden Sie bitte direkt per E-Mail an die entsprechende E-Mail-Adresse der DAB gemäß Formular und CC an kundenauftrag@smartbroker.de
Folgende Anlagen benötigen wir als Original per Post an: Smartbroker AG, Smartbroker, Ritterstraße 11, 10969 Berlin
Wichtige Verbraucherinformationen der depotführenden Bank
FAQs AGB/PLV der DAB BNP Paribas
Den Link zum PLV AGB/PLV finden Sie unter:
Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in den Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten abgelehnt haben (Zustimmungsfiktion). Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. April 2021 diese Regelung für unwirksam erklärt.
Das bedeutet, die DAB BNP Paribas benötigt für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung.
FAQs Konto- und Depotführung
Depotüberträge zur DAB BNP Paribas sind weiterhin möglich. Bitte reichen Sie Ihren Depotübertrag bei Ihrer bisherigen Depotbank ein. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundensupport unter 030-275776200 gerne zur Verfügung.
Bei der Einlieferung von Wertpapieren auf ein bei der DAB BNP Paribas geführtes Depot werden das Datum der Einbuchung und der Schlusskurs des Vortages als Einstandswerte im System hinterlegt.
Im Onlinebanking werden Ihnen somit bei Einlieferung nicht automatisch die steuerlichen Anschaffungsdaten angezeigt. Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden Ihnen, sofern uns diese von der abgebenden Bank übermittelt wurden, mittels des Belegs "Anpassung Anschaffungsdaten" bestätigt.
Für eine Anpassung der optischen Einstandswerte im System, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport per Telefon oder per E-Mail.
Bei Depotüberträgen aus dem Ausland besteht keine Pflicht die Einstandsdaten zu übertragen. Daher wird unter Umständen der Vortagesschlusskurs der Einbuchung als Einstandswert angezeigt.
Es können keine Unterdepots mehr eröffnet werden. Wie Sie sicherlich unseren Pressemitteilungen entnommen haben, haben wir unser neues Produkt erfolgreich neu aufgestellt und die Zusammenarbeit mit unserer bisherigen Partnerbank, der DAB BNP Paribas, beendet.
Ab sofort können Sie über SMARTBROKER+ handeln, wo selbstverständlich auch die Möglichkeit besteht, Unterdepots zu eröffnen.
Wie verschiebe ich Positionen in ein Unterdepot?
FAQs Plattform
Die HBCI-Schnittstelle steht leider nicht zur Verfügung.
Die Logout-Zeit ist gesetzlich, durch die PSD 2 Richtlinien (Kapitel II, Artikel 4, 3. D, Seite 15), auf 5 Minuten festgelegt.
Die Payment Services Directive 2 ist die vom europäischen Gesetzgeber überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie.
Die PSD2 schreibt vor, dass Nutzer nach einer Zeitspanne von max. 5 Minuten ohne Aktivität automatisch ausgeloggt werden müssen.
Die Logout-Zeit startet immer wieder neu, sobald im aktiven Browser-Fenster geklickt oder eine Eingabe gemacht wurde. Eine Anpassung der Logout-Zeit ist nicht möglich.
Eine Watchlist ist nicht integriert.
Nach dem Login in Ihr Smartbroker-Konto haben Sie direkten Zugriff auf alle relevanten Daten zu Ihren Wertpapieren. Über die Depotübersicht gelangen Sie zu den detaillierten Informationen eines jeden Titels. Hier finden Sie neben dem aktuellen Kurs auch historische Kursverläufe in Form von anschaulichen Charts.
Zudem können Sie sich über www.wallstreet-online.de, www.ariva.de oder beispielsweise www.finanznachrichten.de schnell einen Überblick zu den jeweiligen Wertpapieren verschaffen.
Eine Preisleiter (auch Orderbuchtiefe genannt) steht nicht zur Verfügung.
FAQs Trading
Über Smartbroker handeln Sie alle gängigen Wertpapiergattungen (Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Zertifikate und Optionsscheine).
Für das Handeln mit Zertifikaten und Optionsscheinen füllen Sie bitte unser PDF-Formular „Antrag auf Finanztermingeschäftsfähigkeit“ vollständig aus.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an FTG@dab.com oder an die angegebene Fax-Nummer.
Xetra, Tradegate, Quotrix, Lang & Schwarz, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie Gettex
Außerbörslicher HandelBaader Bank, BNP Paribas, Citi, Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank, Goldman Sachs, HSBC, HVB, ING, JP Morgan, Lang & Schwarz, Morgan Stanley, Société Générale, UBS sowie Vontobel
Ausländische HandelsplätzeAustralien (Sydney Stock Exchange), Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Kanada (TSE, TSX), Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, USA (NYSE, NYSE Amex, NASDAQ)
Der Handel mit Zertifikaten auf US-Basiswerte ist bei Smartbroker aufgrund der verschärften US-Regularien nach Section 871(m) des US- Bundessteuergesetzes seit Januar 2017 nicht möglich. Daher können solche Wertpapiere weder gekauft noch zu Smartbroker übertragen werden.
- Aktien, Fonds, ETFs, Derivate & Anleihen zu 9€ (zzgl. evtl. Handelsplatzentgelt sowie sonstige Börsenspesen)
- Orders an internationalen Handelsplätzen zu 15 € je Order (zzgl. börsenplatzabhängige Entgelte)
- Pro Order 1€ für Fonds- und ETF-Sparpläne ohne Ausgabeaufschlag sowie Auszahlpläne
Wann und an welchem Handelsplatz werden ETF-Sparpläne ausgeführt?
FAQs Gebühren
Die Depotführung Ihres Smartbroker-Depots ist kostenlos.
Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in unserem Preis-Leistungsverzeichnis.
Bei der Platzierung einer Order an den Börsen können diese ein börsenplatzabhängiges Entgelt in Rechnung stellen. Dieses variiert von Börsenplatz zu Börsenplatz. Sowohl die Börsenplatzgebühren und andere externe Gebühren wie fremde Spesen und Maklercourtage, gehen aus dem Preisverzeichnis der jeweiligen Börsenplätze hervor. An den Handelsplätzen Gettex, Lang & Schwarz und Tradegate entfallen solche fremden Gebühren. Die Preisverzeichnisse der einzelnen Börsen finden Sie in unserem PLV.
Für obligatorische Kapitalmaßnahmen, darunter auch Dividendenzahlungen, Ausschüttungen von ETFs oder Fonds, werden keine Gebühren erhoben.
Die Gebühr für die Eintragung in das Namensregister einer Aktie wird in der Regel nur einmalig beim Kauf der Aktie fällig. Sowohl beim Verkauf der Aktie als auch bei einem Übertrag des Depots fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Eintragung an.
Wann fallen die Kosten für den Quellensteuerservice an?
FAQs Krypto
Ab dem 01.04.2023 ist der Handel mit Krypto-Zertifikaten nur noch eingeschränkt in Form von Verkäufen von Beständen möglich.
Einen Kauf bietet unsere abwickelnde Partnerbank für diese Wertpapiere derzeit nicht an.
Grundsätzlich können Sie diese jederzeit bei uns verkaufen, auf ein anderes Depot übertragen oder in Ihrem Depot verwahren.
Sie können Ihre ETPs in Ihr Smartbroker-Depot übertragen, ein Nachkauf ist jedoch nicht möglich.
FAQs Steuern
Doppelbesteuerungsabkommen werden berücksichtigt, insofern ein Vertrag mit dem zutreffenden Staat und der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurde. Die DAB BNP Paribas meldet jährlich die Kontosalden und Erträge von Steuerausländern an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das BZSt leitet diese Informationen an die jeweiligen ausländischen Steuerbehörden der Kunden weiter.
Es ist nicht möglich, eine Verlustbescheinigung von Ihrer alten Bank einzureichen. Verluste aus Aktien und anderen Geschäften werden innerhalb der Verlustverrechnungstöpfe bei Ihrer (Alt-)Bank verrechnet. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Verlustbescheinigung bei Ihrer alten Bank zu beantragen, um Verluste aus Aktien und anderen Transaktionen nachzuweisen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für steuerliche Zwecke, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt.
Die DAB BNP Paribas verfügt über den sog. QI (Qualified Intermediary)-Status, da diese mit der US-Steuerbehörde IRS einen Vertrag abgeschlossen hat. Die US-Erträge werden laut dem Doppelbesteuerungsabkommen gültigen US-Quellensteuersatz abgerechnet, d.h. anstatt 30% werden 15% US-Quellensteuer auf Dividendenerträge sowie 0% auf Zinserträge fällig.
Um unseren Kunden die Quellensteuersätze entsprechend einem ggf. vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen ihres Steuerdomizils mit den USA gewähren zu können, benötigen wir folgende zusätzliche Dokumentationsunterlagen:
Nicht-US-Steuerpflichtige Personen- Bei Abweichen von Nationalität und Melde- und/oder Versandanschrift, benötigen wir das W-8BEN Formular.
- Liegen Melde- und Versandanschrift in unterschiedlichen Ländern, benötigen wir das W-8BEN-Formular sowie eine Ansässigkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes (Certificate of Residence – CoR) oder eine kurze schriftliche Erklärung, weshalb der Kunde uns eine vom Wohnsitzland abweichende Versandadresse angegeben hat.
Mit diesen Formularen bestätigen die Kunden, dass sie nicht in den USA steuerpflichtig sind. Diese Dokumente und auch die enthaltenen Informationen werden nicht an den IRS weitergegeben. Ohne die erforderlichen Formulare fällt bei Zins- und Dividendenerträgen von US-amerikanischen Wertpapieren eine Quellensteuer von 30 % an.
Für Kunden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Melde- und Versandanschrift in Deutschland haben, benötigen wir keine Zusatzformulare.Für die Einrichtung eines Freistellungsauftrag füllen Sie bitte unser PDF-Formular vollständig aus.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag an FSA@dab.com als Anhang oder an die angegebene Fax-Nummer.
Sofern Sie einen Freistellungsauftrag eingereicht haben und steuerrelevante Buchungen vollzogen wurden, können Sie diesen unter Reporting > Steuerübersicht > Steuerübersicht anzeigen einsehen. Über den Button „CSV exportieren“ können Sie zusätzlich eine CSV-Datei exportieren.
Wird das Kirchensteuermerkmal bei Veränderung automatisch angepasst?
FAQs Sonstiges
- Einloggen über https://www.smartbrokerplus.de/de-de/dab/
- Im Menü zu Reporting navigieren
- Im Untermenü auf Portfolioübersicht navigieren
- Bei „Von“ und „Bis“ das Start- und das Enddatum einstellen
- Auf Erstellen klicken > anschließend wird eine PDF-Datei erstellt
Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan und setzt sich aus den Teilhabern einer Aktiengesellschaft zusammen. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (HV) berechtigt.
Die Einladung zu Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften finden Sie je nach gewählter Versandart in Ihrem Postfach oder erhalten diese per Briefpost. Bei Namensaktien erfolgt die Einladung direkt durch die Aktiengesellschaft.
Sie erhalten in Ihrem Smartbroker-Kunden-Portal über Ihren Online-Postmanager eine Einladung zu den jeweiligen Hauptversammlungen. Mit dem beigefügten Weisungsformular können Sie Ihre Eintrittskarten ordern.
Bitte reichen Sie das Weisungsformular als Scan per E-Mail oder per Fax ein.
Bitte beachten Sie: Die Eintrittskartenbestellung ist erst ab dem Record Date möglich. Das Record Date liegt 21 Tage vor der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft und besagt, wer bei der Hauptversammlung abstimmen darf.
Wenn Sie eine Namensaktie eines deutschen Unternehmens erwerben, werden Sie als Kunde ins Aktienregister/Namenregister eingetragen. Im Aktienregister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten elektronisch gespeichert, wie Anzahl der Aktien, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs. Bei einem Erwerb von ausländischen Aktien hingegen, wird die depotführende Bank (DAB BNP Paribas) ins Namensregister eingetragen.