Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für 55-Jährige?
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Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für 55-Jährige?
Zum 01.01.2027 startet das neue Altersvorsorgedepot. Gerade auch viele ältere Menschen, die die 50 bereits hinter sich gelassen haben, fragen sich nun, ob ein Altersvorsorgedepot für sie noch Sinn macht.
Kurz gesagt: Ja, auch bei einem Anlagehorizont von 10-15 Jahren lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch.
Schauen wir uns das einmal etwas genauer an. Zahlst du in dein Altersvorsorgedepot 1.800 € jährlich ein, bringt das 540 € an staatlichen Zulagen. Somit werden 2.340 € jährlich investiert.
Bei einer Laufzeit von 10 Jahren bis zum Renteneintritt bzw. zum Auszahlungsbeginn ergeben sich so schon mal 23.400 € an Einzahlungen, davon 5.400 € an staatlichen Zulagen. Diese Zulagen profitieren natürlich auch von der Wertentwicklung des ETFs. Dadurch ergeben sich wesentlich höhere Wertsteigerungen als in einem normalen Depot. Außerdem: Es wird weder eine Vorabpauschale in Abzug gebracht, noch müssen ausgeschüttete Dividenden versteuert werden. Dadurch ergeben sich weitere positive Effektive, die sich um so mehr auswirken, je länger die Laufzeit ist.
Wer noch minderjährige Kinder hat, kann noch weitere 300 € je Jahr an staatlichen Zulagen einplanen.
Das Finanzamt zahlt dazu
Was nun aber gerne vergessen wird, sind die Steuererstattungen im Rahmen der Günstigerprüfung des Finanzamtes bei der Steuererklärung. Dadurch ergeben sich, je nach persönlichem Steuersatz, weitere Erstattungen, die oberhalb der bereits gezahlten Zulagen liegen können. Das ist Geld, das man zur freien Verwendung hat, nach Erstattung durch das Finanzamt bzw. das eine entsprechende Nachzahlung signifikant reduzieren kann. Im Optimalfall nimmst du die Steuererstattung um damit die nächsten Sparraten im Altersvorsorgedepot zu finanzieren.
Selbst, wenn sich die Börse im genannten Zeitraum nur seitwärts bewegt, ergibt sich ein großer Zugewinn durch die Zulagen und Steuererstattungen und das bei vergleichsweise geringem eigenen Geldeinsatz.
Und auch wenn es zu Kursverlusten zwischenzeitlich kommt, kommen die jährlichen staatlichen Zulagen dennoch in voller Höhe. Die sind nicht abhängig von einem Kurswert im Depot, sondern davon wieviel eingezahlt wurde. Zeitweilige Kursverluste fallen dadurch weniger ins Gewicht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du auch mit Geldmarkt-ETFs die Marktrisiken minimieren, die staatlichen Zulagen gibt es trotzdem.
Steuerfrei umschichten
Und von noch etwas kannst du profitieren: Schichtest du dein Vermögen vor Beginn der Auszahlphase von einem Aktien-ETF in einen Geldmarkt-ETF um, fällt beim Verkauf des Aktien-ETFs keine Abgeltungssteuer an. Das ist ein weiterer finanzieller Vorteil im Vergleich zu einem normalen Depot.
Es lohnt sich also auch für dich ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen, wenn du die 50 bereits überschritten hast.
Disclaimer
Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.