Verlustbescheinigung

Eine Verlustbescheinigung ist ein Nachweis über realisierte Verluste aus Kapitalanlagen, die beim eigenen Broker im laufenden Jahr nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten. Sie ist vor allem dann wichtig, wenn Verluste bei Broker A, Gewinne aber bei Broker B erzielt wurden. Denn bankübergreifend klappt die Verrechnung nur über die Steuererklärung.

Wofür wird sie benötigt?

Innerhalb eines Depots verrechnet der Broker Gewinne und Verluste automatisch (über sogenannte Verlustverrechnungstöpfe). Diese Verrechnung ist aber institutsbezogen. Ur Verrechnung von Verlusten aus Depot/Bank A in der Steuererklärung mit Gewinnen aus Depot/Bank B ist eine Verlustbescheinigung notwendig.

Welche Verluste sind gemeint?

Es zählen nur realisierte Verluste, also Verluste aus tatsächlich abgeschlossenen Verkäufen (Buchverluste zählen nicht). Steuerlich wird dabei mindestens getrennt zwischen Aktienverlusten und sonstigen Verlusten (z. B. aus ETFs/Fonds/Zertifikaten etc.). Diese Trennung ist wichtig, weil Aktienverluste nicht beliebig mit anderen Erträgen „vermischbar“ sind.Frist: bis 15. Dezember

Die Verlustbescheinigung muss aktiv beantragt werden. Entscheidend ist: Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember des laufenden Jahres beim Broker eingegangen sein. Geht er später ein, kann keine Bescheinigung mehr erstellt werden. Dann können die Verluste für die bankübergreifende Verrechnung in der Steuererklärung nicht genutzt werden.

Was passiert nach dem Antrag?

Wenn eine Verlustbescheinigung erteilt wird, wird der betreffende Verlusttopf zum Beginn des Folgejahres auf „null“ gestellt. Der bescheinigte Verlust kann danach nicht wieder in den Verlusttopf „zurück“. Damit wird verhindert, dass Verluste doppelt berücksichtigt werden.

So läuft’s bei SMARTBROKER+

Die Verlustbescheinigung kannst du über die SMARTBROKER+ App oder im Webinterface unter Profil > Steuerangelegenheiten beantragen. Wichtig zu wissen: Bei SMARTBROKER+ wird die Verlustbescheinigung nicht separat, sondern im Rahmen deiner Jahressteuerbescheinigung erstellt.

Praxistipp: Der Antrag sollte nur bei tatsächlich vorhandenen Verlusten im Topf eingereicht werden. Außerdem ist genug Zeit einzuplanen, damit Verkäufe (Verlustrealisierung) rechtzeitig verbucht werden.

Bitte beachten: Das sind allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Wenn es komplex wird (z. B. mehrere Depots, besondere Verlustarten, Sonderfälle), kann ein Steuerprofi sinnvoll sein.