Freistellungsauftrag
Auch wenn niemand noch mehr Papierkram gebrauchen kann: Ein Freistellungsauftrag kann sich für dich richtig lohnen! Das Formular gibt es dort, wo man sein Geld angelegt hat, also etwa bei der Bank oder direkt beim Broker. Achte beim Ausfüllen darauf, wie lange der Freistellungsauftrag Gültigkeit hat (z.B. ein Kalenderjahr oder unbefristet).
Warum ist es nun so wichtig, dieses Dokument bei der Bank einzureichen? Ganz einfach: Wie der Name schon sagt, sicherst du dir mit einem Freistellungsauftrag einen bestimmten steuerfreien Betrag. Im Fall von Alleinstehenden sind aktuell 1.000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei, bei Zusammenveranlagung sind 2.000 Euro freigestellt. Lediglich deine Erträge oberhalb dieser Grenzen müssen versteuert werden.
Falls du keinen Freistellungsauftrag hast, werden deine Erträge ab dem ersten Euro mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Diese Steuer führt die Bank direkt ab. Oben drauf kommen ggf. noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Wenn du mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Instituten hast, teile den Freistellungauftrag am besten sinnvoll auf die verschiedenen Banken auf. Dort, wo du höherer Erträge erwartest, sollte die freigestellte Summe entsprechend höher ausfallen. Achte aber darauf, dass du die Gesamtsumme für deinen Freistellungsauftrag nicht überschreitest, sonst meldet sich das Finanzamt.
Was zählt zu den Kapitalerträgen? Relevant für den Freistellungsauftrag sind zum Beispiel Zinsen, Gewinne aus Aktienverkäufen oder Dividenden aus Aktieninvestments.Praxistipps
- Am besten gleich bei Konto- oder Depoteröffnung einen Freistellungsauftrag einrichten
- Halte deine Steuer-Identifikationsnummer bereit, diese muss im Freistellungsauftrag eingetragen werden
- Falls dieser nur für ein Kalenderjahr gültig ist, rechtzeitig daran denken
- Bei mehreren Konten bzw. Depots die 1.000 Euro Freibetrag sinnvoll aufteilen (z.B. 600 Euro/400 Euro) und bei größeren Änderungen im Anlageprofil die Aufteilung überprüfen
- Kapitalerträge über der Freigrenze werden automatisch von der Bank mit der Abgeltungsteuer belegt und abgeführt