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Das Altersvorsorgedepot und die Steuer

Wen könnte dieses Thema interessieren?

Ein wichtiger Punkt beim Altersvorsorgedepot ist das Thema Steuern. Das lässt sich aus ganz unterschiedlicher Perspektive betrachten und bietet für viele Menschen doch ein paar wesentliche Vorteile.

Steuerfreiheit in der Ansparphase

Grundsätzlich gilt erst einmal: Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. Es wird keine Vorabpauschale einbehalten und ausgeschüttete Dividenden werden ebenfalls ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Schichtest du während der Ansparphase von einem Wertpapier in ein anderes Wertpapier um, ist auch das steuerfrei. Heißt für dich: Du brauchst während der Ansparphase keinen Freistellungsauftrag für dein Altersvorsorgedepot einrichten. Maximal 6.840 € kannst du jährlich in dein Altersvorsorgedepot einzahlen und dabei von der Steuerfreiheit während der Ansparphase profitieren.

Einzige Ausnahme: Du verkaufst während der Ansparphase deine Wertpapiere und nutzt das Geld für nicht förderfähige Zwecke, z.B. um einen Urlaub zu machen oder ein Auto zu kaufen. Dann fallen auf die erzielten Gewinne ganz regulär Steuern an und auch bisher gezahlte Förderungen müssen zurückgezahlt werden.

Steuerbelastung in der Auszahlphase

Während der Auszahlphase, also wenn du im Rentenalter bist, erfolgt dann die reguläre Besteuerung der Gewinne. Da man als Rentner im Normalfall geringere Einnahmen hat als im Arbeitsleben, ist auch der persönliche Steuersatz geringer.

Diese nachgelagerte Besteuerung ist also vorteilhaft für dich und die durch dich zu bezahlenden Steuern. Machst du eine Steuererklärung, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Besteuerung mit der Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag oder mittels des persönlichen Steuersatzes der Einkommensteuer günstiger ist und wendet den jeweiligen Steuersatz an.

Zulagen und Günstigerprüfung

Für das Altersvorsorgedepot kannst du unterschiedliche staatliche Zulagen erhalten. Diese werden in dein Depot eingebucht. Bei der Steuererklärung kannst du deine eingezahlten Beträge, max. 1.800 €, als Vorsorgeaufwendungen angeben. Diese senken nicht nur deine Steuerlast. Das Finanzamt wendet auch hier die Günstigerprüfung an. Liegt der Erstattungsbetrag an Steuern oberhalb der erhaltenen Grundzulage, so wird der Restbetrag im Rahmen der Steuererklärung erstattet.

Wenn du detailliertere Steuerfragen rund um das Altersvorsorgedepot hast, solltest du dich aber an deinen Steuerberater wenden. Der kann dir, bezogen auf deine persönlichen Umstände, genauere Auskünfte geben.

Disclaimer

Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.