Das Altersvorsorgedepot und die Rente
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Das Altersvorsorgedepot und die Rente
Rund um das geplante Altersvorsorgedepot erreichen uns viele Fragen. Viele Themen werden immer wieder angesprochen, und wir möchten auf diesem Wege einiges davon allgemein erläutern.
Kann ich als Rentner noch ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Nein, wer eine gesetzliche Altersrente bezieht, kann kein Altersvorsorgedepot mehr eröffnen. Einzige Ausnahme davon sind Frührentner, die eine Erwerbsminderungsrente oder Dienstunfähigkeitsrente beziehen.
Ab wann beginnt die Auszahlphase?
Den Beginn der Auszahlphase legt man selbst fest. Frühestens ab 65, spätestens ab 70 muss die Auszahlung allerdings starten. Bis zu 30 % des Vermögens können dabei auch als Einmalauszahlung entnommen werden, der Rest wird dann in monatlichen Raten ausgezahlt.
Gibt es eine Verrentungspflicht in der Auszahlphase?
Es gibt beim Altersvorsorgedepot keine Verrentungspflicht über das 85. Lebensjahr hinaus. Somit wird, wenn man keine Verrentung bis zum Tode wünscht, das angesammelte Kapital bis zum Ablauf des 85. Lebensjahres durch die monatlichen Auszahlungen ausgezahlt. Wer dann doch 97 Jahre wird, bekommt für diese 12 Jahre dann keine Zahlungen mehr aus dem Altersvorsorgedepot.
Wer sich unbedingt bis zum Lebensende absichern möchte, kann dies zu Beginn der Auszahlphase entsprechend festlegen. Die monatliche Rente ist dann natürlich niedriger, aber dafür kommen die Zahlungen, solange man lebt, egal wie alt man wird.
Die Deutsche Rentenversicherung hat, anhand statistischer Daten, errechnet, dass 60 % der Frauen älter als 85 Jahre werden und 43 % der Männer ebenfalls länger als bis zum 85. Lebensjahr leben werden. Im Durchschnitt würden diese Frauen 91 Jahre alt werden, die Männer 90 Jahre. Jede achte Frau wird sogar 95 Jahre alt.
Bei der Entscheidung ob eine Auszahlung des Vermögens bis zum 85. Lebensjahr oder doch darüber hinaus erfolgen soll, sind also auch persönliche Befindlichkeiten, zum Beispiel der eigene allgemeine Gesundheitszustand zu berücksichtigen.
Muss ich vor Beginn der Auszahlphase das Geld zwingend in ein risikoarmes Produkt, z.B. einen Geldmarkt-ETF, umschichten?
Nein, das ist beim Altersvorsorgedepot nicht vorgeschrieben. Wenn du möchtest, kannst du dein Vermögen in einem Aktien-ETF belassen. Dort sind natürlich die Risiken durchaus höher, aber auch die Chancen weitere Kursgewinne zu generieren. Lediglich beim Standardprodukt erfolgt eine Umschichtung vor Beginn der Auszahlphase.
Du hast noch mehr Fragen zum Altersvorsorgedepot?
Dann findest du einiges an Informationen auf unserer Unterseite zum Altersvorsorgedepot. Dort kannst du auch unseren Altersvorsorgedepot-Newsletter abonnieren.
Disclaimer
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