Ich habe einen Riester-Vertrag – was soll ich tun?
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Diese Frage hat uns erneut vielfach erreicht. Vorab: Ab Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, das Altersvorsorgedepot wird diese ablösen. Aber was passiert mit bestehenden oder ruhenden Riester-Verträgen, und welche Form der Vorsorge lohnt sich in welchen Fällen mehr? Und wie können Riester-Verträge in die neue Förderung übertragen werden?
Wir haben uns die Sache für dich angeschaut – und liefern dir einen kompakten Wegweiser, mit dem du in Ruhe sortieren kannst, was zu deinem Riester-Vertrag passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Dein bestehender Riester-Vertrag genießt vollen Bestandsschutz. Es gibt keine automatische Kündigung, keine Zwangsumwandlung, keine Entwertung.
- Du hast grundsätzlich drei Optionen: weiterführen, ins Altersvorsorgedepot übertragen oder beitragsfrei stellen und parallel ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen.
- Eine Kündigung ist in nahezu allen Fällen die teuerste Variante – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
- Welche Option passt, hängt unter anderem von deinem Vertragstyp, den laufenden Kosten, deinem Anlagehorizont und deiner Risikobereitschaft ab.
- Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027.
Was ändert sich ab 2027 – und warum überhaupt?
Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Somit kannst du ab dem 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
Damit endet eine Ära: Neue Riester-Verträge wird es ab 2027 nicht mehr geben. Hintergrund ist, dass die Riester-Rente in den letzten Jahren immer stärker in der Kritik stand – hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten, eine teure Beitragsgarantie und magere Renditeerwartungen haben das Produkt für viele unattraktiv gemacht.
Das Altersvorsorgedepot setzt dagegen auf ein modernes, kapitalmarktbasiertes Modell: Sparen in ETFs, Fonds und Anleihen mit staatlicher Förderung – ohne den teuren Versicherungsmantel. Mehr zu den geplanten Verbesserungen findest du in unserem Beitrag zum neuen Altersvorsorgedepot.
Die wichtigste Botschaft für dich als Riester-Sparer:in vorab: Dein Vertrag ist sicher. Er läuft nicht plötzlich aus, er wird nicht automatisch umgewandelt. Du kannst dir Zeit nehmen, in Ruhe zu prüfen und 2027 zu entscheiden.
Deine drei Optionen für den Riester-Vertrag
Wenn die Reform wie geplant in Kraft tritt, hast du grundsätzlich drei Wege:
Option 1: Riester-Vertrag einfach weiterführen
Du machst nichts und besparst deinen Riester-Vertrag wie bisher weiter. Es greift der Bestandsschutz, das heißt: Die alte Förderung bleibt erhalten – also bis zu 175 Euro Grundzulage und je nach Geburtsjahr bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Auch die bisherige Beitragsgarantie bleibt bestehen.
Wann das sinnvoll sein kann:
- Du hast einen sehr günstigen Vertrag mit Effektivkosten unter rund 0,5 Prozent.
- Du legst hohen Wert auf die 100-Prozent-Beitragsgarantie und stehst kurz vor der Auszahlphase.
- Du gehörst zu einer kleinen Gruppe von Geringverdienern mit mehreren Kindern, die im alten System verhältnismäßig stark profitieren.
Worauf du achten solltest:
Das Altersvorsorgedepot bietet eine deutlich höhere Grundzulage (bis zu 540 Euro pro Jahr) und im Vergleich oft niedrigere Kosten. Wer den alten Vertrag stur weiterlaufen lässt, ohne mal nachzurechnen, lässt unter Umständen eine Menge Förderung liegen.
Option 2: Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen
Du überträgst dein gesamtes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter deiner Wahl – zum Beispiel bei SMARTBROKER+. Der Clou: Diese Übertragung gilt rechtlich nicht als Kündigung. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
Ab dem Moment der Übertragung greift die neue Fördersystematik mit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind (volle Kinderzulage bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag pro Monat).
Wichtig zu wissen: Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden. Dieser Hinweis stammt direkt vom Bundesfinanzministerium. Frische Eigenbeiträge auf das neue Depot fließen aber natürlich in die neue Förderung.
Wann das sinnvoll sein kann:
- Dein bestehender Riester-Vertrag ist teuer (z. B. mehr als 1 Prozent laufende Effektivkosten).
- Du hast noch viele Jahre bis zur Rente und möchtest stärker am Kapitalmarkt partizipieren.
- Du wünschst dir mehr Flexibilität bei der Auszahlung im Alter.
Worauf du achten solltest:
Beim Wechsel ins Altersvorsorgedepot ohne Garantie entfällt die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie. Das bedeutet: Renditechancen rauf, aber auch Kursrisiken rauf. Wer das nicht möchte, kann alternativ ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen – diese Variante ist bei Smartbroker+ allerdings nicht das Kernangebot.
Option 3: Riester-Vertrag beitragsfrei stellen + neues Altersvorsorgedepot eröffnen
Die dritte Variante ist eine Art „Best of both worlds": Du stellst deinen Riester-Vertrag beitragsfrei. Es fließen also keine neuen Beiträge und damit keine neuen Zulagen mehr in den alten Vertrag. Das bisher angesparte Guthaben bleibt aber investiert – und die bereits erhaltenen Zulagen bleiben erhalten.
Parallel dazu eröffnest du ab 2027 ein neues Altersvorsorgedepot und besparst dort mit den neuen Bedingungen.
Wann das sinnvoll sein kann:
- Wenn die Abschlusskosten deines Riester-Vertrags bereits abbezahlt sind (typischerweise nach den ersten Vertragsjahren).
- Wenn du das alte Kapital lieber im bestehenden System belassen, aber neues Geld unter den verbesserten Bedingungen sparen möchtest.
Worauf du achten solltest:
Manche Anbieter erheben auch auf beitragsfrei gestellte Verträge weiter Verwaltungsgebühren. Wirf vor diesem Schritt unbedingt einen Blick in deine letzte Jahresmitteilung und prüfe die laufenden Kosten.
Wie übertrage ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot?
Der Wechselprozess soll bewusst einfach gehalten werden. So sieht er nach aktuellem Stand der Reform aus:
Schritt 1: Anbieter für das Altersvorsorgedepot wählen.
Banken, Direktbanken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Neobroker dürfen Altersvorsorgedepots anbieten. Wirf einen Blick auf Depotgebühren, ETF-Auswahl, Sparplan-Konditionen und – ganz wichtig – die laufenden Effektivkosten. SMARTBROKER+ wird ab Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot anbieten. Über die genauen Konditionen informieren wir dich rechtzeitig.
Schritt 2: Übertragungsantrag stellen.
Ein formloses Schreiben an deinen bisherigen Riester-Anbieter genügt. Inhalt: dein Wunsch zur Übertragung, deine Vertragsnummer, Name und Anschrift des bisherigen Anbieters sowie die Daten des neuen Altersvorsorgedepots. Eine Zustimmung des alten Anbieters ist gesetzlich nicht erforderlich – er muss die Übertragung durchführen.
Schritt 3: Wechselgebühr im Blick behalten.
In den ersten fünf Vertragsjahren darf der alte Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Danach ist der Wechsel komplett kostenfrei. Bei Verträgen, die schon länger laufen, fällt also in der Regel keine Gebühr an.
Ist das Geld auf dem neuen Altersvorsorgedepot eingegangen, kannst du es in zugelassene Produkte (z. B. einen breit gestreuten Welt-ETF) investieren. Eigenbeiträge, die du danach einzahlst, profitieren dann von der neuen Fördersystematik.
Riester kündigen, um ins Altersvorsorgedepot zu wechseln – ist das eine gute Idee?
Kurze Antwort: Nein. Eine Kündigung ist in nahezu allen Fällen die wirtschaftlich schlechteste Option. Sie löst eine sogenannte „förderschädliche Verwendung" aus – sämtliche bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Dazu kommen Stornogebühren des Anbieters.
Bei einem Vertrag, der seit zehn oder fünfzehn Jahren läuft, kann das schnell mehrere Tausend Euro kosten. Ein konkretes Beispiel zur Illustration: Wer seit 2010 jedes Jahr die volle Grundzulage von 175 Euro plus 300 Euro Kinderzulage erhalten hat, hätte nach 16 Jahren rund 7.600 Euro Förderung angesammelt – die bei einer Kündigung allesamt zurückgehen.
Stattdessen: lieber ruhen lassen oder übertragen. Beide Wege sind förderunschädlich.
Spezialfälle: ruhende Verträge, Wohn-Riester, kurz vor der Rente
Nicht jeder Riester-Vertrag ist gleich. Hier ein Blick auf die häufigsten Sonderfälle.
Was passiert mit einem ruhenden Riester-Vertrag?
Auch ein bereits beitragsfrei gestellter (also „ruhender") Riester-Vertrag kann grundsätzlich ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Die Übertragung folgt denselben Regeln wie bei einem aktiv besparten Vertrag: formloses Schreiben, keine Zustimmung des alten Anbieters nötig, Wechselgebühr maximal 150 Euro in den ersten fünf Vertragsjahren.
Vor allem bei alten, teuren Versicherungs-Riester-Verträgen kann der Wechsel die Kostenstruktur deutlich verbessern. Aber: Hol dir vorher schriftlich die voraussichtlichen Kosten und prüfe, ob beim aktuellen Anbieter noch Vertragsbedingungen wie Garantien an deinen Vertrag gebunden sind, die du im neuen System aufgeben würdest.
Kann ich Wohn-Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Eine direkte Übertragung von Wohn-Riester (Eigenheimrente) ins Altersvorsorgedepot ist nach aktuellem Stand der Reform nicht vorgesehen, weil die beiden Modelle strukturell unterschiedlich funktionieren. Wohn-Riester-Verträge bleiben mit ihren Wohnförderkonto-Regeln bestehen. Im neuen Altersvorsorgedepot ist eine förderunschädliche Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum oder energetische Sanierungen ebenfalls vorgesehen. Allerdings: Anders als beim Wohn-Riester ist diese Wohnentnahme nicht mehr für jeden Anbieter Pflicht. Anbieter dürfen also selbst entscheiden, ob sie diese Option in ihr Produkt aufnehmen oder nicht. Wer das Altersvorsorgedepot später für die Immobilie nutzen möchte, sollte schon bei der Anbieterauswahl darauf achten.
Was tun, wenn ich kurz vor der Auszahlphase stehe?
Hier lohnt sich genaues Hinschauen, denn beim Auszahlbeginn gibt es Unterschiede:
- Bei der Riester-Rente kann die Auszahlung bisher ab 63 Jahren beginnen.
- Im Altersvorsorgedepot startet die Auszahlphase nach aktuellem Stand frühestens mit 65 Jahren und muss spätestens mit 70 begonnen haben. Wer schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Beamtenpension bezieht, darf auch früher in die Auszahlphase wechseln.
- Im alten Riester-System sind höchstens 30 Prozent als Einmalbetrag vorgesehen, der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt – inklusive der oft kritisierten Pflicht, ab 85 Jahren in eine teure Rentenversicherung zu wechseln.
- Im neuen Altersvorsorgedepot gibt es flexiblere Auszahloptionen (Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr, Leibrente oder Kombination) und keine Pflicht mehr zur Versicherungslösung ab 85. Unser Beitrag zum Thema „Altervorsorgedepot und Rente“ könnte dich womöglich auch interessieren.
Wer kurz vor dem Übergang in die Auszahlphase steht, sollte daher in Ruhe abwägen, ob er die Auszahlung im alten System startet oder vorher ins neue System wechselt. Ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratung oder eine sorgfältige eigene Prüfung der Vertragsdetails ist hier Gold wert – wir dürfen und wollen an dieser Stelle keine individuelle Empfehlung aussprechen.
Bleiben wirklich ALLE Zulagen erhalten?
Ja – sofern du nicht kündigst, sondern überträgst oder ruhen lässt. Sowohl die Grundzulagen als auch die Kinderzulagen und die durch den Sonderausgabenabzug erhaltenen Steuervorteile bleiben bei einer Übertragung vollständig erhalten. Das ist gesetzlich so vorgesehen.
Wann lohnt sich welche Option? Eine Orientierungshilfe.
Die Wahrheit ist: Es gibt keine One-Size-Fits-All-Antwort. Die beste Variante hängt von mehreren Faktoren ab – dem Vertragstyp (Versicherung, Banksparplan, Fondssparplan, Wohn-Riester), den laufenden Kosten, dem Anlagehorizont, deinen erhaltenen Zulagen, deinem Steuersatz und deiner Risikobereitschaft.
Als grobe Orientierung:
- Langer Anlagehorizont (15+ Jahre) und teurer Vertrag: Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot oder die Kombination aus beitragsfrei stellen + neues Depot eröffnen sind häufig naheliegende Optionen.
- Mittlerer Horizont (10–15 Jahre): Der Wechsel kann attraktiv sein, weil sich Zulagen und Sonderausgabenabzug schnell zu einem spürbaren Renditepuffer addieren. Mehr dazu liest du auch in unserem Beitrag „Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für 55-Jährige?".
- Kurz vor der Rente (unter 10 Jahren): Hier solltest du besonders sorgfältig abwägen. Renditechancen, Marktrisiken, gewünschte Auszahlform und steuerliche Aspekte spielen ineinander. Wenn dich das Thema Steuern auch interessiert, schau gerne in unseren ersten Beitrag zum Thema „Altervorsorgedepot und Steuern“.
- Geringverdiener mit mehreren Kindern und kleinem Sparbeitrag: In Einzelfällen kann der bisherige Riester rechnerisch günstiger sein. Hier lohnt das Nachrechnen besonders.
Was am Ende zählt, ist eine Rechnung mit deinen eigenen Zahlen.
Wichtig: Risiken und Grenzen
So spannend das Altersvorsorgedepot ist – es bringt auch Risiken mit sich, über die du Bescheid wissen solltest. Zwischenzeitliche Kursverluste sind beim Investieren am Kapitalmarkt der Normalfall. Wer kurz vor der Auszahlphase steht, sollte mögliche Marktrückgänge mit einplanen und überlegen, ob ein schrittweises Umschichten in defensivere Produkte (z. B. Geldmarkt- oder Anleihen-ETFs) sinnvoll ist. Diese Umschichtung ist im Altersvorsorgedepot übrigens steuerfrei.
Außerdem ist die Auswahl an zugelassenen Produkten begrenzt: Es gibt eine Positivliste mit Fonds, ETFs und Anleihen. Einzelaktien, Kryptowährungen oder Hebelprodukte sind im Altersvorsorgedepot nicht zugelassen – diese kannst du wie gewohnt im klassischen Smartbroker+ Depot handeln.
Fazit: Erst sortieren, dann entscheiden
Wenn du einen Riester-Vertrag hast, brauchst du dir erstmal keine Sorgen zu machen: Dein Vertrag bleibt bestehen, deine bisherige Förderung ist sicher. Was du allerdings tun solltest, sobald die Reform beschlossen ist: in Ruhe deine drei Optionen prüfen.
Die spannendste Veränderung ist und bleibt: Mit dem Altersvorsorgedepot wird die geförderte private Altersvorsorge ab 2027 deutlich kapitalmarktnäher, flexibler und in vielen Fällen kostengünstiger. Für viele Riester wird ein Wechsel attraktiv sein – aber eben nicht für alle. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Was es gibt: gute Gründe, sich rechtzeitig vorzubereiten, mit den eigenen Zahlen zu rechnen und das Thema nicht auf den 31. Dezember 2026 zu schieben.
Du willst zu Riester-Übertrag, Altersvorsorgedepot und allen Updates rund um die Reform auf dem Laufenden bleiben? Dann melde dich gern für unseren Altersvorsorgedepot-Newsletter an – auf der Altersvorsorgedepot-Seite findest du den passenden Link.
Disclaimer
Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.