Namensaktien

Als Namensaktien werden Aktien bezeichnet, bei denen als Inhaber gilt, wer im Aktienregister des jeweiligen Unternehmens eingetragen ist. Bei den normalerweise heutzutage üblichen Inhaberaktien reicht die formlose Übergabe der Aktien aus, um den Eigentümerwechsel zu vollziehen. Bei Namensaktien muss zusätzlich noch eine Änderung im Aktienregister erfolgen.


Seit 1978 ist die Namensaktie nicht mehr als Normalfall vorgesehen. Namensaktien haben durch ihre kompliziertere Handhabung den Nachteil, dass die Übertragbarkeit ohne jegliche Formalitäten, auch Fungibilität genannt, eingeschränkt ist. In Deutschland gibt es derzeit 62 Aktiengesellschaften, die Namensaktien ausgeben. 15 davon sind Mitglied im DAX.

Allerdings sind Namensaktien dennoch kein Auslaufmodell. Durch das Aktienregister ist eine weitgehende Transparenz über die Aktionäre gegeben. Die Möglichkeit für Eigentümer, sich hinter Treuhandservices oder Kreditinstituten zu verstecken und so die Identität zu verschleiern, ist nicht zulässig. Daher gibt es auch Unternehmen, die ihre Aktien von Inhaberaktien auf Namensaktien umstellen.


International sind Namensaktien die Standardform von Aktien, da gerade auch in Großbritannien und den Vereinigten Staaten Aktien als Namensaktien ausgegeben werden müssen. Sollen Aktien an der New Yorker Börse gehandelt werden können, ist es zwingende Voraussetzung, dass sie als Namensaktien ausgegeben werden.


Die Pflege eines Aktienregisters ist für das betreffende Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Dennoch stellen auch außerhalb von Großbritannien und den USA immer mehr Unternehmen ihre Aktien auf Namensaktien um, da so der Zugang zum internationalen Kapitalmarkt erleichtert wird. Auch für die Investor Relations-Arbeit ist es von Vorteil, wenn die Unternehmen ihre Aktionäre kennen. Dies ist bei Namensaktien einfacher gegeben als bei Inhaberaktien.


Die depotführenden Banken der Aktionäre melden die Daten der Aktionäre (Name, Anschrift, Anzahl der gehaltenen Aktien) elektronisch über ein System der Deutschen Börse an das Aktienregister. Auch etwaige Adressänderungen der Aktionäre melden die Depotbanken über das System an das Aktienregister.


Bei Namensaktien erfolgt die Einladung zu den Hauptversammlungen nicht über die Depotbanken, sondern direkt durch die Aktiengesellschaft. Daher ist es wichtig, dass das Aktienregister korrekt gepflegt ist, denn nur Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, haben Stimmrechte und Anspruch auf Dividenden.
Bekommen also Anleger irgendwann Post bezüglich ihrer Aktien, z.B. eine Einladung zur Hauptversammlung, und der Absender ist direkt auch das Unternehmen selbst, so weiß man, dass die Aktien als Namensaktien geführt werden. Bei Inhaberaktien erfolgt die Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung durch die depotführende Bank.

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