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Delisting von Aktien – Was du als Anleger wissen solltest

26. Mai 2025

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Immer wieder kommt es vor, dass Großaktionäre bzw. Mehrheitseigentümer eines Unternehmens planen, selbiges von der Börse zu nehmen. So etwas nennt man Delisting.

Für Kleinanleger tauchen in so einem Fall plötzlich viele Fragen auf. Einige dieser Fragen im Zusammenhang mit einem Delisting möchten wir dir mit diesem Beitrag beantworten.

Wenn ein Delisting ansteht, bedeutet dies in erster Linie, dass die betreffenden Aktien nicht mehr an der Börse handelbar sind. Gründe für ein Delisting gibt es viele. Dabei muss es dem Unternehmen gar nicht mal schlecht gehen, eine Insolvenz oder ähnliches ist dafür nicht nötig. Grundsätzlich gehört zu einem Delisting, also dem Rückzug vom regulierten Markt, ein Abfindungsangebot. Dieses Angebot solltest du genau prüfen, denn du bist als Anleger nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.

• Zu welchem Kurs sollen die Aktien zurückgekauft werden? • Wie ist der aktuelle Kurs des Unternehmens und wie hat sich die Aktie seit deinem Einstieg entwickelt? • Welches Potential siehst du selbst in der Aktie?

Welche Auswirkungen hat ein Delisting für Anleger?

Ein Delisting kann erhebliche Auswirkungen auf Aktionäre haben:

  1. Verlust der Liquidität: Nach einem Delisting wird es schwieriger, die Aktien zu verkaufen, da kein öffentlicher Handel mehr stattfindet.
  2. Preisvolatilität: Der Aktienkurs kann nach der Ankündigung eines Delistings stark schwanken.
  3. Reduzierte Transparenz: Nicht börsennotierte Unternehmen unterliegen weniger strengen Informationspflichten.

Was passiert mit deinen Aktien, wenn du das Angebot nicht annimmst?

Nichts. Die Aktien bleiben in deinem Depot. Allerdings werden keine Kurse mehr an den regulierten Börsen gestellt. Ob die Aktien nach dem Delisting im regulierten Markt noch im sogenannten qualifizierten Freiverkehr gehandelt werden, ist unterschiedlich. Der qualifizierte Freiverkehr ist ein weiteres Marktsegment mit geringeren Regularien und Transparenzpflichten. Sollten die Aktien dort auch ein Delisting durchlaufen, gäbe es noch den einfachen Freiverkehr. Dieser unterliegt deutlich geringeren Transparenzanforderungen und Kontrollen. Für unerfahrene Anleger ist ein Handel im einfachen Freiverkehr eher nicht zu empfehlen.

Für Aktien, die ein Delisting durchlaufen haben, hat sich in Deutschland als Handelsplatz der Freiverkehr der Börse Hamburg etabliert. Viele Aktien, die woanders nicht mehr handelbar sind, kannst du im Freiverkehr der Börse Hamburg noch handeln. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktie auch vor dem Delisting schon im Freiverkehr an der Börse Hamburg handelbar war.

Grundsätzlich musst du selbst entscheiden, wie du bei einem Übernahmeangebot in Verbindung mit einem Delisting verfährst. Es gibt Fälle, wie bei zooplus, wo der Kurs im Freiverkehr massiv unter dem Abfindungsangebot (480 €) tendiert. Da wäre es gut gewesen das Angebot anzunehmen.

zooplus_hist_wallstreet_online_20ND_25ND.png Chart seit 25.05.2020, Datum: 26.05.2025, Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse.

In anderen Fällen, z.B. bei centrotec (Abfindungsangebot von 15,03 €), ist der Kurs nach dem Delisting massiv gestiegen.

CENTROTEC_hist_wallstreet_online_20ND_25ND.png Chart seit 25.05.2020, Datum: 26.05.2025, Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse.

Es macht also Sinn, wenn du dir bei einem solchen Abfindungsangebot in Verbindung mit einem Delisting die Zeit nimmst, dich intensiv mit dem Unternehmen, seinen Zukunftsaussichten und deiner persönlichen Investmentstrategie zu beschäftigen, bevor du das Angebot annimmst oder ablehnst.

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