Vorabpauschale 2025
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Wissenswertes zur Vorabpauschale 2025
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine Steuer auf noch nicht realisierte Gewinne von Fonds und ETFs. Werden im Laufe des Jahres nicht ausreichend Gewinne ausgeschüttet, z.B. weil du in thesaurierende ETFs und Fonds investiert bist, so erfolgt eine pauschale Versteuerung dieser aufgelaufenen Gewinne.
Bei einem späteren Verkauf dieser Wertpapiere, erfolgt bei der Versteuerung der real generierten Gewinne eine Verrechnung mit den bereits gezahlten Pauschalen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung verhindert.
Vereinfacht ausgedrückt an einem Beispiel: Hast du bereits 50 Euro Vorabpauschale bisher für den betreffenden ETF bezahlt, den du nun verkaufst und würden aufgrund des aufgelaufenen Gewinns 200 € Steuern fällig werden, so würden davon die 50 € abgezogen und es würden nur noch 150 € Steuern gezahlt werden müssen auf die realisierten Gewinne.
Die Vorabpauschale wurde im Rahmen der Änderungen des Investmentsteuergesetzes 2018 eingeführt. Sie stellt damit thesaurierende und ausschüttende ETF gleich. Bei ausschüttenden ETFs und Fonds werden die ausgeschütteten Dividenden sofort besteuert. Mit der Vorabpauschale wurde letztlich ein System geschaffen, dass die bisherige steuerliche Bevorteilung thesaurierender Fonds und ETFs aufhebt.
Welche Anlageklassen sind von der Vorabpauschale betroffen?
Betroffen sind Fonds und ETFs, unabhängig ob thesaurierend oder ausschüttend. Es spielt auch keine Rolle in welchem Land das betreffende Wertpapier aufgelegt wurde.
Andere Assets wie Aktien oder Derivate sind davon nicht betroffen.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Grundlage dafür ist der Basiszins. Der ergibt sich aus dem Zinssatz für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Für 2025 errechnete die Deutsche Bundesbank einen Zinssatz von 2,53%. Im Vergleich: Für 2024 betrug der Basiszinssatz 2,29 % und für 2023 lag er bei 2,55 %. Um die Vorabpauschale genau zu berechnen, bedarf es mehrerer Zahlen.
- Wert des betreffenden Fonds zu Jahresbeginn und zum Jahresende
- Art des Fonds
- Höhe etwaiger Ausschüttungen
Sofern zu unterschiedlichen Zeiträumen innerhalb des Jahres Käufe oder Verkäufe erfolgten, sind hier die genauen Daten dazu auch erforderlich. Die Vorabpauschale wird in solchen Fällen taggenau berechnet. Hast du einen Sparplan auf einen ETF laufen, so wird die Vorabpauschale für die einzelnen Sparraten genau ab dem Kauftag berechnet, nicht für das gesamte Jahr.
Mit den vorhandenen Daten wird der Basisertrag berechnet. Der ergibt sich aus der Differenz zwischen Wert des Fonds oder ETFs zu Jahresbeginn, abzüglich ggf. ausgeschütteter Dividenden. Ist das Produkt thesaurierend, werden natürlich keinerlei Dividenden abgezogen.
Wert des ETF zu Jahresbeginn: 10.000 € Wert des ETF zum Jahresende: 12.000 € Ausschüttungen: 0 € Wertsteigerung = 2.000 €
Um den Basisertrag zu berechnen, ist es wichtig zu wissen um was für eine Art Fonds oder ETF es sich handelt:
- Aktienfonds (Aktienquote > 50 %)
- Mischfonds (Aktienquote > 25 % und unter 50 %)
- Sonstige Fonds (Aktienquote < 25 %)
- Je nach Art sind bestimmte Anteile des Gewinns steuerbefreit:
- Aktienfonds: 30 %
- Mischfonds: 15 %
- Sonstige Fonds: 0 %
Um jetzt den Basisertrag zu berechnen, gehst du bei einem Aktienfonds wie folgt vor:
Basisertrag = Anfangsbestand x Zinssatz x 0,7
In unserem Beispiel lautet die Rechnung also:
Basisertrag = 10000 x 2,53 % x 0,7
Der Basisertrag beträgt 177,10 €. Das ist weniger als die Wertsteigerung. Zur Berechnung der Vorabpauschale wird daher der Basisertrag genommen. Das bedeutet NICHT, dass dieser Betrag eingezogen wird, sondern das auf diesen Betrag Steuern zu zahlen sind.
Ist der Basisertrag höher als die tatsächliche Wertsteigerung, wird die tatsächliche Wertsteigerung zu Berechnung der Vorabpauschale herangezogen.
Wann wird die Vorabpauschale eingezogen?
Das geschieht grundsätzlich im Laufe des Januars. Für die Berechnung ist schließlich der Schlusskurs am Jahresende nötig. Wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, wird zuerst dieser in Anspruch genommen. Reicht dein Freistellungsauftrag nicht aus oder hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, wird der entsprechende Betrag deinem Verrechnungskonto belastet. Du solltest dann also für ausreichende Deckung auf deinem Verrechnungskonto sorgen.
Kann ich die Vorabpauschale umgehen?
Das ginge nur, wenn du vor dem Jahresende die entsprechenden ETFs und Fonds verkaufst. Allerdings würden dann die tatsächlich realisierten Gewinne komplett besteuert werden, was wenig Sinn ergäbe im Vergleich zur Vorabpauschale.
Disclaimer
Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.
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