Jahresabschluss

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen ihre Gewinn- und Ertragslage in jedem Geschäftsjahr dokumentieren müssen. Dies wird mit dem Jahresabschluss erreicht. Dieser besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls einem Anhang und einem Lagebericht, der zusätzliche Informationen zur Geschäftsentwicklung enthält. Damit gibt der Bericht Aufschluss über die buchhalterische Situation eines Unternehmens, stellt aber auch Entwicklungen im Markt, der Branche und zum Beispiel der Produktentwicklung des Unternehmens dar. Der Jahresabschluss größerer Gesellschaften muss von einem Wirtschaftsprüfer abgenommen und dann im Handelsregister und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Aktiengesellschaften verbinden den Jahresabschluss meist mit ihrem Geschäftsbericht, der für die Aktionäre wichtige Informationen über die Lage des Unternehmens liefert. 


Der Jahresabschluss dient nicht nur dazu, die finanzielle Lage eines Unternehmens offenzulegen, sondern er bietet auch eine Grundlage für die Planung und Steuerung des Unternehmens. Anhand der Ergebnisse im Jahresabschluss können Entscheidungen über zukünftige Investitionen, Kostensenkungen oder Dividendenausschüttungen getroffen werden. Der Jahresabschluss ist auch für externe Interessenten wie Investoren, Gläubiger oder Geschäftspartner von großer Bedeutung. Sie können anhand des Jahresabschlusses einschätzen, inwieweit das Unternehmen erfolgreich ist und wie sicher ihre Investitionen oder Geschäftsbeziehungen sind. In Deutschland sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Dies soll sicherstellen, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein verlässliches Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vermittelt. Die Wirtschaftsprüfung ist auch für die Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses von großer Bedeutung, da sie von externen und unabhängigen Experten durchgeführt wird.

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